AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Dezember 2019
- Allgemeines
1.1 Die Unicovino SA vertreibt Produkte und erbringt Dienstleistungen, insbesondere über die Webseite www.unicovino.ch. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Unicovino und dem Bezüger von Produkten und/oder Dienstleistungen bei Unicovino (Bezüger nachstehend «Kunde», Unicovino und der Kunde zusammen nachstehend «Parteien»).
1.2 Der Kunde garantiert, dass er im Zeitpunkt seiner Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.
1.3 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen.
1.4 Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn diese von den Parteien schriftlich oder per E- Mail vereinbart wurden.
1.5 Sofern nebst diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von Unicovino anwendbar sein sollten, gehen die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.
- Bestellungen
2.1 Sämtliche Angebote von Unicovino sind unverbindlich.
2.2 Durch die jeweilige Bestellung gibt der Kunde seinerseits ein Angebot ab, an welches er während 2 Wochen nach Zugang bei Unicovino gebunden ist. Auf Wunsch des Kunden kann Unicovino die Bestellung aus Kulanz freiwillig stornieren.
2.3 Nach Eingang einer Bestellung versendet Unicovino in der Regel eine Eingangsbestätigung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung dient nur der Orientierung des Kunden über seine Bestellung und hat keine rechtlichen Wirkungen.
2.4 Der Vertrag zwischen den Parteien wird abgeschlossen, sobald Unicovino Leistungen für den Kunden erbringt (z.B. Versand oder Übergabe von Produkten an den Kunden) oder eine Auftragsbestätigung versendet.
2.5 Alle von Unicovino zu erbringenden Leistungen sind im Lieferschein und/oder der Auftragsbestätigung von Unicovino abschliessend aufgeführt.
2.6 Der Kunde prüft die von Unicovino erstellten Dokumente, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine und die Auftragsbestätigungen, innert 5 Kalendertagen nach deren Versand (per Post oder digital) oder Übergabe. Allfällige Unstimmigkeiten teilt der Kunde während dieser Frist an Unicovino mit, andernfalls die Dokumente als durch ihn genehmigt gelten.
- Beschaffung von Produkten, Stornierungen, Jahrgangswechsel
3.1 Unicovino ist berechtigt, Bestellungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren und/oder nur teilweise zu erbringen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung bezahlt der Kunde nur die effektiv durch Unicovino erbrachte Teilleistung.
3.2 Unicovino ist in keinem Fall zur Beschaffung von Produkten oder bestimmten Jahrgängen von Weinen verpflichtet.
3.3 Falls Unicovino beabsichtigt, einen anderen Jahrgang eines Weins auszuliefern als bestellt, so informiert Unicovino den Kunden vor dem Versand per E-Mail über den geplanten Ersatzjahrgang. Nach dem Versand dieser E-Mail ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, innert 14 Kalendertagen zu erklären, ob er mit dem angebotenen Ersatzjahrgang einverstanden ist oder ob er auf die Lieferung des betreffenden Weins verzichtet. Geht innert Frist keine Nachricht des Kunden bei Unicovino ein, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf die Weinlieferung. Im Falle eines Verzichts auf die Weinlieferung wird dem Kunden ein allfällig von ihm bereits bezahlter Preis samt Versand- und Verpackungskosten in der Regel innert 30 Tagen zurückerstattet (Rückerstattung auf die vom Kunden nach Kontaktaufnahme durch Unicovino
3.4 Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden aus den in dieser
Ziffer 3 erwähnten Geschäftsvorfällen sind ausgeschlossen.
- Preise, Kosten sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MWST.
4.2 Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert verrechnet (ausgenommen: als solche bezeichnete Gratislieferungen).
4.3 Unicovino ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen. Solche Teillieferungen haben für den Kunden keine zusätzlichen Kosten zur Folge.
4.4 Massgeblich für die vereinbarten Preise, Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen ist die Rechnung von Unicovino oder, wenn eine solche fehlt bzw. unvollständig ist, die Bestelleingangsbestätigung, oder wenn eine solche ebenfalls fehlt oder unvollständig ist, die dem Kunden bei Abschluss des Bestellvorgangs kommunizierten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen.
4.5 Unicovino ist unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern bzw. erbringen.
4.6 Unicovino tritt dem Kunden hiermit allfällige Rechte ab, die Unicovino gegenüber dem Transporteur von Lieferungen an den Kunden zustehen. Im Gegenzug trägt der Kunde das Transport- und Zustellungsrisiko im Zusammenhang mit seinen Bestellungen bei Unicovino.
4.7 Rechnungen von Unicovino sind innert der auf der Rechnung aufgedruckten Frist (ab Rechnungsdatum) und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto von Unicovino zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Unicovino stehen die gesetzlichen Verzugsrechte zu.
- Termine
5.1 Sämtliche von Unicovino kommunizierten Versand- und Zustellungstermine dienen ausschliesslich der Orientierung des Kunden und sind nicht rechtsverbindlich.
5.2 Verspätet sich der Versand einer Lieferung (oder Teilen davon) um mehr als fünf Arbeitstage gegenüber dem von Unicovino kommunizierten Termin, so ist der Kunde berechtigt, auf den verspäteten Teil der Lieferung zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist nur gültig, wenn er sofort erklärt wird und vor dem Versand des verspäteten Teils der Lieferung bei Unicovino eintrifft. Im Übrigen stehen dem Kunden aus der Überschreitung von Versand- und Lieferterminen keine Rechte gegen Unicovino zu.
5.3 Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche Unicovino nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung usw.) nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist der Kunde verpflichtet, Unicovino vermögensmässig so zu stellen, wie wenn die Zustellung erfolgreich verlaufen wäre (mindestens Übernahme der Versand- und Verpackungskosten). Im Übrigen gelten Ziffer 3 und Ziffer 4.6 hiervor.
- Prüfung durch den Kunden
6.1 Der Kunde prüft von Unicovino erhaltene Lieferungen innert 5 Kalendertagen nach der Zustellung bzw. Abholung und rügt in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich oder per E-Mail bei Unicovino. Nach unbenützten Ablauf dieser Frist gelten die von Unicovino erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.
- Gewährleistung, insbesondere für Zapfenweine, und Haftung
7.1 Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der der durch Unicovino zu erbringenden Leistungen.
7.2 Stellt der Kunde fest, dass eine von Unicovino erworbene Weinflasche fehlerhaft ist (nachfolgend «Zapfenwein»), so wird diese Flasche durch Unicovino unter folgenden Voraussetzungen ersetzt (kumulativ):
Die Gewährleistungsfrist (Ziffer 7.1 hiervor) ist noch nicht verstrichen;
- Die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers bei Unicovino vorbeigebracht oder – nach Rücksprache und gemäss den Instruktionen von Unicovino – an Unicovino eingesandt;
- Die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt; und
- Unicovino kann den Fehler ebenfalls feststellen.
7.3 Unicovino ersetzt Zapfenweine unter den Voraussetzungen von Ziffer 7.2 hiervor durch einen Gutschein im Wert des Zapfenweins oder mit dem physischen Ersatz des Zapfenweins im gleichen Wert. Dieser Gutschein berechtigt den Kunden, bei Unicovino einen anderen Wein im Wert des Gutscheins zu bestellen.
7.4 Mit Ausnahme der in Ziffern 7.1 und 7.2 erwähnten Mängelrechte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte gegenüber Unicovino zu.
7.5 Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von Unicovino wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Unicovino haftet insbesondere für keine Personen- und/oder Vermögensschäden (direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar) und/oder entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist die Gewährleistung und Haftung von Unicovino auf den Preis der betreffenden Leistung von Unicovino beschränkt.
- Weitere Bestimmungen
8.1 Beizug von Dritten
Unicovino ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen, insbesondere andere Weinhändler.
8.2 Kommunikation per E-Mail.
Unicovino ist berechtigt, mit dem Kunden per E- Mail zu kommunizieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass E-Mails durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung von E-Mails. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmässig zu prüfen. Eine E-Mail von Unicvovino gilt im Moment ihres Versands durch die von Unicovino benützten Server an die vom Kunden bezeichnete E-Mail-Adresse als beim Kunden zugestellt.
8.3 Nutzen und Gefahr.
Nutzen und Gefahr an den durch Unicovino zu erbringenden Leistungen gehen mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz von Unicovino oder der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über (es gilt er frühere Zeitpunkt).
8.4 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, von Unicovino und Dritter) ist der Sitz von Unicovino.
8.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8.6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf diese AGB ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG ist aus- geschlossen. Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung, werden durch die zuständigen Gerichte am Sitz von Unicovino entschieden. Für Klagen von Unicovino und in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen ist zudem das Gericht am Wohnsitz, Sitz bzw. Domizil des Kunden zuständig.